Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard (LSRS): Was ändert sich für Unternehmen und Berater?
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Es ist geschehen: Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) hat offiziell den Land Sector and Removals Standard (LSRS) veröffentlicht.
Diese Veränderung ist mehr als semantisch. Mit dem LSRS hat das GHG Protocol erstmals formale Bilanzierungsanforderungen eingeführt, die Unternehmen mit den Methoden ausstatten, um landbasierte Emissionen, CO₂-Entnahmen und damit verbundene Kennzahlen strukturiert und konsistent zu quantifizieren, zu berichten und nachzuverfolgen.
Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die weiterhin konform mit dem GHG Protocol berichten möchten, ihre landbasierten Emissionen und CO₂-Entnahmen gemäß den Anforderungen des LSRS ausweisen.
Für Nachhaltigkeitsberater:innen und Klimaexpert:innen bedeutet dies eine bedeutende Erweiterung der unternehmerischen CO₂-Bilanzierung.
Was ist der Land Sector and Removals Standard (LSRS)?
Der LSRS ist der erste Standard des GHG Protocol, der speziell entwickelt wurde, um Emissionen und CO₂-Entnahmen aus dem Landsektor zu adressieren. Bislang wurden landbasierte Emissionen uneinheitlich über Scope 1, Scope 3 und sektorale Leitlinien hinweg behandelt, was häufig zu methodischen Lücken, Risiken der Doppelzählung oder unvollständiger Berichterstattung führte.
Der LSRS ändert dies, indem er ein eigenes Rahmenwerk einführt für:
- Landbasierte Emissionen, einschließlich solcher aus Landnutzungsänderungen und Landmanagement
- CO₂-Entnahmen, wie Kohlenstoffspeicherung in Wäldern, Böden oder anderen biologischen Systemen
- Klare Kategorisierung und Nachverfolgung von Bruttoemissionen und Entnahmen über die Zeit
Wichtig ist, dass der LSRS nicht nur für Unternehmen aus Landwirtschaft oder Forstwirtschaft gilt. Viele Branchen haben landbezogene Auswirkungen in ihren Wertschöpfungsketten über Rohstoffe wie Holz, Palmöl, Soja, Rindfleisch oder Bioenergie. Der neue Standard schafft Struktur und Transparenz bei der Bilanzierung dieser Auswirkungen.
Während frühere Leitlinien Orientierung boten, führt der LSRS nun formale Anforderungen ein. Das bedeutet:
- klarere Systemgrenzen
- eine explizitere Behandlung von CO₂-Entnahmen gegenüber vermiedenen Emissionen
- stärkere Konsistenz bei der Quantifizierung und Offenlegung landbezogener Auswirkungen
Dies stellt eine strukturelle Weiterentwicklung des GHG-Protocol-Rahmenwerks dar.
Was ändert sich in der Praxis ab 2027?
Der LSRS tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die gemäß dem GHG Protocol berichten, landbasierte Emissionen und CO₂-Entnahmen gemäß den neuen Anforderungen in ihre Emissionsinventare integrieren.
Dies hat mehrere praktische Auswirkungen.
Erstens benötigen Unternehmen eine größere Transparenz über landbezogene Aktivitäten innerhalb ihrer eigenen Tätigkeiten und ihrer Wertschöpfungsketten. Für einige Branchen bedeutet dies eine intensivere Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie eine detailliertere Datenerhebung als bisher erforderlich.
Zweitens müssen CO₂-Entnahmen mit größerer methodischer Disziplin behandelt werden. Der LSRS stärkt die Unterscheidung zwischen:
- Bruttoemissionen
- CO₂-Entnahmen
- vermiedenen Emissionen
- und Netto-Bilanzierungsansprüchen
Dies ist besonders relevant in einem Markt, in dem Aussagen über „Net Zero“ und Carbon Removals zunehmend kritisch geprüft werden.
Drittens müssen Unternehmen sicherstellen, dass landbasierte Bilanzierung mit bestehenden Berichtsstrukturen für Scope 1, 2 und 3 konsistent ist. Integration — nicht parallele Bilanzierung — wird entscheidend sein.
Kurz gesagt hebt der LSRS die Bilanzierung des Landsektors von einem Nischenthema zu einer zentralen Compliance-Anforderung.
Was bedeutet das für Nachhaltigkeitsberater:innen?
Der Übergang von Leitlinien zu einem Standard erhöht sowohl Klarheit als auch Verantwortlichkeit.
Kurzfristig mag das Jahr 2027 noch weit entfernt erscheinen. Tatsächlich ist die Vorbereitungszeit begrenzt. Landbasierte Emissionen gehören häufig zu den komplexesten Elementen eines CO₂-Inventars, insbesondere in Wertschöpfungsketten mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, biobasierten Materialien oder Bioenergie.
Berater:innen sollten bereits jetzt beginnen, ihre Kunden dabei zu unterstützen:
- zu identifizieren, ob landbasierte Emissionen in ihren Tätigkeiten oder Wertschöpfungsketten wesentlich sind
- relevante Rohstoffe und Beschaffungsregionen zu kartieren
- Datenverfügbarkeit und Lieferantentransparenz zu bewerten
- sich auf eine klarere Trennung zwischen Emissionen, CO₂-Entnahmen und Klimaversprechen vorzubereiten
Generell signalisiert der LSRS eine weitere Verschärfung der Erwartungen an die CO₂-Bilanzierung. Das GHG Protocol entwickelt sich in Richtung größerer Präzision, klarerer Grenzen und stärkerer methodischer Governance — ähnlich wie bei Entwicklungen rund um Scope-3-Überarbeitungen und regulatorische Berichtsrahmen.
Für Nachhaltigkeitsexpert:innen unterstreicht dies eine wichtige Botschaft: CO₂-Bilanzierung wird umfassender, technischer und stärker prüfbar.
Der Landsektor ist nicht länger ein optionaler oder lose interpretierter Bereich der Berichterstattung. Ab 2027 wird er ein integraler Bestandteil der GHG-Protocol-Konformität.
Berater:innen, die Expertise in landbasierter Bilanzierung, Quantifizierung von CO₂-Entnahmen und Integrität von Klimaversprechen aufbauen, werden gut positioniert sein für die nächste Phase der unternehmerischen Klimaberichterstattung.
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