Gesetzgebung zum ökologischen Fußabdruck in der EU

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Wird die Offenlegung des CO2-Fußabdrucks für Unternehmen verpflichtend werden? Die kurze Antwort lautet „ja, höchstwahrscheinlich“. Die längere und ausführlichere Version der Antwort finden Sie in diesem Artikel.

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden, wie im Green Deal dargelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Nettoemissionen bis 2030 um 55% gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Diese Ambitionen und Ziele sind im Europäischen Klimagesetz verankert, und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind im Fit for 55-Paket beschrieben. Gleichzeitig hat die EU die Taxonomie-Verordnung und das Paket zur nachhaltigen Finanzierung verabschiedet, um eine gemeinsame Definition des Begriffs „ökologisch nachhaltig“ zu haben und den Geldfluss in nachhaltige Aktivitäten zu lenken.

Im Rahmen dieser großen Gesetzgebungsinitiativen gibt es bereits einige sehr konkrete Gesetze zum Carbon Footprinting oder sie sind in Vorbereitung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über diese Gesetzgebung auf europäischer Ebene, in chronologischer Reihenfolge. Schnallen Sie sich an für eine Buchstabensuppe.

Die Offenlegung des CO2-Fußabdrucks wird für Unternehmen zur Pflicht.

Europäisches Emissionshandelssystem (EU ETS)

Was | Das EU ETS ist ein Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik. Es ist ein Cap-and-Trade-System für Kohlenstoffemissionen großer Industrieunternehmen und des innereuropäischen Luftverkehrs. Die Europäische Union legt eine Obergrenze für die jährlichen Kohlenstoffemissionen fest (d.h. eine Obergrenze), nach der die Industrieunternehmen Emissionsrechte kaufen und handeln. Auf diese Weise wird den Kohlenstoffemissionen ein Preis auferlegt, und umweltverschmutzende Unternehmen haben einen Anreiz, ihre Emissionen zu reduzieren. Alle Industrieunternehmen, die unter dieses System fallen, müssen der Europäischen Union ihre Kohlenstoffemissionen zusammen mit den entsprechenden erworbenen Emissionsrechten melden. Die derzeitige Obergrenze des ETS liegt bei etwa 1.500 MtCO2e pro Jahr zu einem Preis von 60 € pro tCO2e.

Wer | Das EU-ETS deckt direkte Treibhausgasemissionen (d.h. Scope-1-Emissionen) von Industrieanlagen mit einer thermischen Nennleistung von mindestens 20 MW ab. Dazu gehören etwa 11.000 Einzelanlagen in Europa wie Kraftwerke, Ölraffinerien und Stahlwerke. Seit 2012 ist auch der innereuropäische Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen.1 Derzeit diskutiert die Europäische Kommission die Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf Verkehr und Gebäude. Dies würde die Position des EU-ETS als führende europäische Klimapolitik stärken.

Wann | Das EU ETS wurde 2005 als erstes und größtes internationales Emissionshandelssystem der Welt eingeführt. Rechtlich gesehen läuft das EU ETS bis 2030, danach muss der Gesetzgeber das System verlängern. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das EU ETS ein zentrales politisches Instrument bleiben wird, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD)

Was | Der NFRD war das erste EU-Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtete, Informationen zu einer Reihe von nicht-finanziellen Nachhaltigkeitskennzahlen offenzulegen, wie z.B. Umweltfragen, soziale Angelegenheiten, Behandlung von Mitarbeitern, Menschenrechte und Vielfalt. Im Rahmen der NFRD hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, klimabezogene Informationen, wie z.B. ihren CO2-Fußabdruck, offen zu legen. Diese Leitlinien sind jedoch nicht verpflichtend und die Unternehmen können beschließen, je nach ihrem eigenen Geschäftsumfeld nationale Leitlinien zu verwenden.

Wer | Der NFRD gilt für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. Unternehmen von öffentlichem Interesse sind börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherer. Als solche umfasst der NFRD ungefähr 11.700 europäische Unternehmen.

Wann | Der NFRD wurde 2014 auf europäischer Ebene verabschiedet und trat 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen (SFDR)

Was | Die SFDR ist Teil des Pakets für nachhaltige Finanzen und zielt darauf ab, Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Finanzprodukten zu schaffen. Mit dieser Verordnung werden Finanzinstitute verpflichtet, die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Produkte (z.B. Aktienfonds) und ihre eigenen Nachhaltigkeitsrisiken (z.B. Kreditportfolios) offenzulegen. Ein wichtiger Bestandteil der SFDR-Berichterstattungsanforderungen wird ein umfassender Kohlenstoff-Fußabdruck der von Finanzinstituten getätigten Investitionen sein. Eine Folge all dessen ist, dass Finanzinstitute beginnen, strukturell mit Nachhaltigkeitsberatern zusammenzuarbeiten (z.B. Partnerschaften zwischen KBC und Encon und BNP Paribas und Climact).

Wer | Die SFDR gilt für in Europa tätige Finanzinstitute wie Banken, Versicherer, Vermögensverwalter und Wertpapierfirmen.

Wann | Die SFDR wurde im November 2019 verabschiedet und trat im März 2021 in Kraft. Die genauen technischen Details werden jedoch erst im Januar 2022 im Regulatory Technical Standard folgen (z.B. Details zur Berichterstattung über Scope 3 Emissionen). Daher befinden sich die Finanzinstitute derzeit in einer Art Anlaufphase. Die erste SFDR-Berichterstattung wird im Jahr 2023 für das Jahr 2022 erfolgen.

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Was | Die CSRD ist eine Erweiterung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRP, siehe oben) in verschiedenen Aspekten. Sie erhöht die Anforderungen an letztere an einigen Fronten. Erstens müssen mehr Unternehmen nicht-finanzielle Berichte vorlegen (siehe nächster Absatz) und die Berichtspflichten werden durch die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit verschärft. Dieses verlangt von den Unternehmen, über alle klimarelevanten Informationen zu berichten, die für das Verständnis der externen Auswirkungen des Unternehmens notwendig sind. In der Praxis bedeutet dies die Offenlegung von Kohlendioxidemissionen und -zielen, und es zwingt die Unternehmen auch dazu, eine begrenzte Sicherheit für diese nichtfinanzielle Berichterstattung zu bieten. Schließlich weist die neue Richtlinie die Unternehmen an, ihre nichtfinanziellen Informationen in einem elektronischen Format vorzulegen, das dem Format der Finanzberichterstattung entspricht. Damit ist klar, dass die Offenlegung des CO2-Fußabdrucks ein wesentlicher Bestandteil der CSRD-Berichtsanforderungen sein wird. Außerdem wird die Erstellung von CO2-Fußabdrücken auf Excel-Basis aufgrund der Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die elektronische Berichterstattung ein Ende haben.

Wer | Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen in Europa sowie für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen). Große Unternehmen sind Unternehmen, die mindestens 2 der folgenden Bedingungen erfüllen: 250+ Mitarbeiter, €40M+ Umsatz oder €20M+ Gesamtvermögen. Somit wird die CSRD fast 50.000 europäische Unternehmen abdecken (im Vergleich zu 11.700 Unternehmen, die von der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung erfasst werden).

Wann | Die CSRD wurde im April 2021 verabschiedet. Die technischen Details der Berichterstattung werden bis Ende 2022 in den Sustainability Reporting Standards verabschiedet. Ein erster Satz von Standardentwürfen wird für Mitte 2022 erwartet. Die erste CSRD-Berichterstattung wird im Jahr 2024 für das Jahr 2023 erfolgen.

[1] Interkontinentalflüge, die von der EU abfliegen oder in der EU ankommen, wurden nach heftigen politischen Protesten verschiedener außereuropäischer Länder, darunter die USA und China, vom EU-EHS ausgeschlossen. Die Emissionen dieser Flüge werden seit diesem Jahr durch die UN-Organisation ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) und ihr Programm CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) geregelt.


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